Planung: Entwurfspläne, Einreichpläne,  Ausführungspläne und mehr

Grundlagenermittlung

Die Grundlagenermittlung dient dazu, grundsätzlich abzuklären, was Sie bauen möchten. Das beinhaltet jedenfalls die Abklärung z.B. welche Räume Sie sich wünschen sowie natürlich auch eine Ortsbesichtigung.  Im Fall eines Umbaus ist auch das Ausheben der Konsenspläne bei der zuständigen Baubehörde wichtig. Ebenfalls zu den Grundlagen zählt der aktuelle Bebauungsplan, um von Anfang an richtig einzuschätzen, ob bzw. wie Sie überhaupt bauen dürfen. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie einerseits von der festgelegten Bauklasse und Bauweise. Aber auch viele andere Bestimmungen spielen eine Rolle. So haben Sie z.B. innerhalb einer Schutzzone wesentlich weniger Freiheiten bei der Planung eines Gebäudes als außerhalb der Schutzzone. Zusätzliche Bestimmungen kommen auch auf Sie zu, wenn das Gebäude, das Sie verändern möchten, unter Denkmalschutz steht. Hier ist es ratsam, von Beginn an das Bundesdenkmalamt einzubinden.

Planung - Idee

Entwurfspläne

Die Entwurfsplanung besteht in der Regel aus einem Vorentwurfs- und Entwurfsplan. Dieser dient dazu – jeweils in Abstimmung zwischen Planer und Bauherr – das gewünschte Raumprogramm in der Planung umzusetzen sowie das Gebäude in eine stimmige äußere Form zu bringen.  Zu diesem Zeitpunkt werden bereits die wichtigsten Materialien, sowie die prinzipielle Bauweise und Aufbauten festgelegt.
Noch vor Beginn der Planung empfehle ich, einen Vermessungstechniker beizuziehen, der die genauen Grundstücks- und/oder Gebäudegrenzen planlich darstellt. Dies verhindert, dass später nochmals der ganze Entwurf überarbeitet werden muss und hilft dadurch insgesamt Geld zu sparen.

Einreichpläne

Im Einreichplan wird der freigegebene Entwurf farblich und inhaltlich so aufbereitet, dass der Plan einreichfähig ist. Das heißt, in die Planung fließen nun alle ergänzenden Angaben ein, welche die Baubehörde für die Beurteilung des Projektes benötigt.
Je nach Größe und Komplexität des Bauvorhabens sind hier mehr oder weniger umfangreiche Angaben und Beilagen notwendig. Diese stelle ich Ihnen im Zuge der Planung selbstverständlich ebenfalls zusammen.

Bestandspläne

Bei größeren Bauvorhaben verlangt die Behörde normalerweise, dass Sie der Fertigstellungsanzeige einen Bestandsplan beilegen. Dieser ist auf der Grundlage des Einreichplans zu zeichnen. In den behördlichen Bestandsplan werden auch jene – nicht bewilligungspflichtigen – Änderungen eingetragen, die im Zuge der Bauführung erfolgt sind.
Weiters benötigen Sie Bestandspläne auch vor Umbauten, wenn eine stichprobenartige Überprüfung ergibt, dass die letztgültigen Behördenpläne nicht mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen. Auch als Grundlage für Verkaufspläne ist eine genaue Überprüfung und Darstellung des Bestands von Vorteil.

Ausschnitt Polierplan

Polierpläne

Die Planung, nach der tatsächlich gebaut wird, nennt man Polierplanung. Bei der Polierplanung wird der Einreichplan in eine baureife Form gebracht. Das heißt, nun werden all jene Informationen eingetragen, die auf der Baustelle für die technisch und maßrichtige Herstellung des Bauwerks benötigt werden. Dazu zählen unter anderem sämtliche Aufbauten sowie Wand- und Deckendurchbrüche, die geforderten Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken und natürlich auch der genaue Verlauf der Abdichtungsebene.

 

Detailpläne

Die Detailplanung geht im Vergeich zur Polierplanung noch einen Schritt weiter. Hier werden alle wichtigen Schnitte in wesentlich größerem Maßstab dargestellt. Besonders anspruchsvolle Details können eine Darstellung bis zum Maßstab 1:1 notwendig machen. Normalerweise reicht aber ein Maßstab von 1:10 völlig aus.

Verkaufspläne und Vermietungspläne

Die Verkaufs- und Vermietungspläne dienen dazu, einen ansprechenden und dem tatsächlichen Bestand entsprechenden Plan für Gespräche mit Ihrem Kunden zur Verfügung zu haben. Normalerweise wird hier auch ein Möblierungsvorschlag integriert, damit sich Ihr Kunde die Wohnung oder das Haus besser vorstellen kann.
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Wohnung einen ansprechenden Plan brauchen! Gerne erstelle ich zur Planung auch eine Bau- und Ausstattungsbeschreibung, in welcher Ihre Immobilie beschrieben wird.

 

Bebauungsstudien

Sie haben ein Grundstück und wollen wissen, wieviel und in welcher Form Sie maximal bauen dürfen? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für eine Bebauungsstudie Ihres Grundstücks!

Sie haben noch Fragen oder möchten ein Erstgespräch vereinbaren?

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