Haus bauen – Einfamilienhaus spezial

Oft ist für Bauherrn gerade der Einstieg bei der Einfamilienhausplanung nicht leicht. Denn was für den Architekten im Laufe der Jahre zur Routine geworden ist, kann Laien schnell überfordern.

Vielleicht stellen Sie sich sogar gerade eine oder mehrere der folgenden  Fragen:

  • Wo und wie darf ich mein Einfamilienhaus auf meinem Grundstück überhaupt bauen?
  • Wage ich mich vorerst selbst an den Entwurf oder brauche ich Unterstützung?
  • Wieviele und welche Räume brauche ich überhaupt?
  • Darf ich auf einem Einfamilienhaus eine Dachterrasse bauen?
  • Welche Unterlagen brauche ich – außer den Einreichplänen – noch für die Genehmigung?
  • Wer führt die Fachgespräche mit der Behörde?
  • Wer unterstützt mich bei der Bauverhandlung?
  • Können Nachbarn den Bau meines Einfamilienhauses verhindern?

Mein Angebot für Ihr Einfamilienhaus:

Für Bauherren, die einen Entwurf für ihr Einfamilienhaus haben möchten.

Um eine ungefähre Vorstellung von Ihren Wünschen zu bekommen sende ich Ihnen bei Interesse meinen kostenlosen Fragebogen zu. Hier sind einerseits Fragen zum Grundstück als auch zu den gewünschten Räumen und der ungefähren Hausgröße enthalten. Aufgrund Ihrer Angaben und unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie in der Folge mein unverbindliches Angebot. Es kann sich dabei um ein Angebot handeln, das nur den Entwurf beinhaltet. Oder aber auch gleich um ein Gesamtpaket inklusive Einreichplanung bzw. Ausführungsplanung.
Fordern Sie gleich den kostenlosen Fragebogen an und erhalten Sie Ihr individuelles Angebot!

 

Für Bauherren, die nach Freigabe meines Entwurfs die behördliche Einreichung starten möchten:

Gerne erstelle ich für Sie anhand des freigegebenen Entwurfs Ihre Einreichpläne! Das Angebot beinhaltet jedenfalls die Vorbesprechungen mit allen zuständigen Behörden (MA37, MA19, etc.),  gegebenenfalls Baubeschreibung und Nutzflächenberechnung. Weiters allenfalls nötige Erklärungen zu Ausnahmegenehmigungen sowie alle nötigen Grundbuchsabfragen. Auf Wunsch kümmere ich mich für Sie um die zeitgerechte Organisation aller zusätzlich beteiligten Fachleute (Bauphysiker, Statiker, Geometer, u.ä. ).

 

Für Bauherren, die für den Bau Polierpläne und/oder Detailpläne brauchen:

Für den Bau selbst sind die Einreichpläne nicht ausreichend. Denn diese enthalten im Gegensatz zu den Polierplänen zu wenig Angaben, um den Bau korrekt auszuführen. Je nach Komplexität des Bauvorhabens können auch Detailpläne sinnvoll sein. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für die Erstellung Ihrer Ausführungspläne, aufbauend auf dem genehmigten Einreichplan.

 

Für Bauherren, die vorerst lieber selbst entwerfen möchten:

Damit Sie bei Ihren ersten Entwürfen nicht ins Blaue hinein planen, erläutere ich Ihnen Ihren Flächenwidmungs- und Bebauungsplan auf verständliche Weise. Das beinhaltet die wichtigsten Fakten zur erlaubten Bauweise und Gebäudehöhe, Erklärungen zu den Abstandsflächen, allenfalls Erläuterungen zu den textlichen Bestimmungen des Plandokuments und vieles mehr.

 

Für Bauherren, die für ihren eigenen Entwurf Einreichpläne benötigen:

Gerne schaue ich auf Wunsch Ihren schon vorhandenen Entwurf durch, prüfe diesen auf Machbarkeit und zeichne Ihre Einreichpläne. Ebenfalls sind hier auch alle nötigen Vorbesprechungen mit der Behörde zur Klärung allfälliger Fragen inkludiert. Sowie eine gegebenenfalls benötigte Baubeschreibung, Nutzflächenberechnung und ähnliches. Weiters allenfalls nötige Erklärungen zu Ausnahmegenehmigungen sowie alle nötigen Grundbuchsabfragen. Und natürlich kümmere ich mich auch hier auf Wunsch um die zeitgerechte Organisation aller zusätzlich beteiligten Fachleute (Bauphysiker, Statiker, Geometer, u.ä. ).

 

Für Bauherren, die ihr bestehendes Einfamilienhaus umbauen oder erweitern möchten:

Diese Leistung beinhaltet jedenfalls zusätzlich die Einsichtnahme in den Bauakt. Dann folgt die Digitalisierung der bestehenden behördlichen Pläne und eventuell benötigte Überprüfungen vor Ort. Auf  deren Grundlage entsteht dann der neue Entwurf und im Anschluss die Einreichplanung.
Bei umfangreichen Bauvorhaben kann die Darstellung des ganzen Hauses nötig sein. Bei kleinen Bauvorhaben, z.B. Badeinbau, nachträglichem Bau einer Garage oder Errichtung eines Vordachs genügt es meistens, wenn sich die Darstellung auf den direkt betroffenen Teil des Hauses beschränkt. Je nach Umfang sind auch hier mehr oder weniger Beilagen notwendig.

Sie haben noch Fragen oder möchten ein Erstgespräch vereinbaren?

Montag bis Freitag 9.00-15.00
Tel. +43 680 20 70 905
E-Mail: office@abwo.at