Nach der Grundlagenermittlung und Freigabe des  Entwurfs erstellt der Planer Ihre Einreichpläne. Diese muss die Behörde genehmigen – d.h. mit der behördlichen Einreichung setzen Sie den ersten offiziellen Schritt vor Beginn Ihres Bauvorhabens.

Für die Einreichung benötigen Sie einerseits die Einreichpläne. In diesen wird das gesamte geplante Projekt  zeichnerisch dargestellt. Dabei handelt es sich nicht um Ausführungspläne (Polierpläne), nach denen später gebaut wird – dazu sind im Einreichplan nicht ausreichend Detailangaben enthalten. Die Einreichpläne dienen dazu, alle baurechtlich relevanten Sachverhalte darzustellen. Das betrifft die Gebäudehöhe genauso wie die verwendeten Materialien, Energiekennwerte und die Abstände zu den Nachbarn. Aber auch z.B. die Briefkästen, die Müllsammelbehälter und die Einfriedung sind hier einzuzeichnen.

Die Einreichpläne unterliegen strengen Formvorschriften. Neben der verwendeten Schriftgröße haben auch die Farben jeweils unterschiedliche Bedeutungen. Zusätzlich zur genauen maßstäblichen Darstellung mit allen notwendigen Beschriftungen sind auf dem Einreichplan auch Nachweise – z.B.  zur bebauten Fläche, zur Gebäudehöhe und zur ausreichenden Belichtung –  zu führen.

Inhalt der Einreichpläne und notwendige Beilagen

Je nach Art, Größe und Komplexität Ihres Bauvorhabens sind mehr oder weniger Nachweise und Beilagen erforderlich.

Notwendig sind in der Regel folgende Unterlagen:

  • Bauansuchen
  • Einreichpläne in 2-facher bzw. 3-facher Ausfertigung mit folgendem Inhalt:
    • Plankopf A4 mit Angaben zum Projekt, Bauwerber, Bauführer und Planverfasser – jeweils mit Unterschriften
    • Grundrisse, Schnitte und Ansichten – unter anderem mit Größe und Bezeichnung sämtlicher Räume, Abgasanlagen, Angaben zum Brandschutz, Höhenlagen
    • Lageplan mit Kennzahlen zur Liegenschaft, Darstellung der Zugänge, Parkplätze und Gehsteigüberfahrten, Höhenlagen, Anrainerverzeichnis, etc.
    • Nutzflächenberechnung
    • Nachweis der bebauten Fläche
    • Gebäudehöhennachweis bzw. Fassadenabwicklung
    • Angaben zur Abwasserbeseitigung, Beheizung, Spielplätzen, u.ä.
    • Aufbautenliste
  • Energieausweis
  • Nachweise Schallschutz und Bauphysik
  • Nachweis, dass die Einsetzbarkeit hocheffizienter alternativer Systeme berücksichtigt wurde
  • Statik
  • Berechnung der Anliegerleistungen und der Stellplatzverpflichtung
  • Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Wassermenge zur Brandbekämpfung
  • Bestätigung zur Barrierefreiheit

Folgende weitere Unterlagen können zusätzlich nötig sein:

  • Vollmachte(en)
  • Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen
  • Bewilligung des Bauplatzes
  • Vidierungen anderer Magistratsabteilungen
  • Schaubild, Fotomontage, Modell
  • Versickerungsgutachten
  • Baubeschreibung (in NÖ immer Pflicht)
  • Gestaltungskonzept Außenanlagen
  • Begründungsschreiben zu Ausnahmegenehmigungen

    In welchem Maßstab werden die Einreichpläne gezeichnet?

    Maßstab Einreichpläne

    Die Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind normalerweise im Maßstab 1:100 zu zeichnen. Für den Lageplan bewährt sich – abhängig vom Bauvorhaben – eine Darstellung im Maßstab 1:500 oder 1:1000. Grundsätzlich gilt, dass ein geeigneter Maßstab gewählt werden muss. Das heißt, die Einreichpläne müssen gut lesbar sein und alle notwendigen Informationen daraus klar hervorgehen.

    Woher bekomme ich das Anrainerverzeichnis?

    Die Eigentümer sämtlicher Liegenschaften sind im Grundbuch vermerkt. Das heißt, um einzelne Anrainer herauszufinden, brauchen Sie aktuelle Grundbuchsauszüge der Liegenschaften. Oder Sie verlangen gleich das gesamte Anrainerverzeichnis für eine Liegenschaft. Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, jeder kann gegen Gebühr Einsicht nehmen (z.B. online, beim Bezirksgericht oder beim Notar).

    Im Zuge der Erstellung Ihrer Einreichpläne führe ich alle notwendigen Grundbuchsabfragen für Sie durch. Anschließend trage ich die Anrainer in den Einreichplan ein. Die Baubehörde nimmt dann die Daten in den Akt auf und informiert die Nachbarn fristgerecht über das geplante Bauvorhaben.

    Wer unterschreibt die Einreichpläne?

    Gleich mehrere Personen müssen Ihre Einreichpläne unterschreiben:

    • Planverfasser: In Österreich dürfen nur rechtlich befugte Planverfasser Ihre Einreichpläne erstellen und unterschreiben. Dazu zählen neben Architekten auch planende Baumeister. Der Planverfasser ist für die Richtigkeit der Einreichpläne verantwortlich und haftet auch dafür.
    • Bauwerber: Das ist derjenige, der das Bauvorhaben in Auftrag gibt. Das kann der Grundstückseigentümer sein oder der Mieter. Aber auch ganz andere oder juristische Personen kommen als Bauwerber in Frage.
    • Grundstückseigentümer: Dieser muss – außer bei einer Bauanzeige – immer zustimmen. Genauso auch – sofern vorhanden – sämtliche Miteigentümer.
    • Bauführer: Das ist normalerweise der Baumeister, der den Bau ausführt. Er ist verantwortlich dafür, dass der Bau technisch richtig und den Einreichplänen entsprechend ausgeführt wird. Dies muss er auch im Zuge der Fertigstellungsanzeige bestätigen.

     

       Kosten für die behördliche Einreichung

      Kosten Einreichpläne

      Die Kosten für die Einreichung hängen stark von der Art, Größe und den Anforderungen des Projekts ab. Diese Kosten setzen sich in der Regel aus den Teilleistungen für den Vorentwurf, Entwurf und die Einreichplanung zusammen.  Haben Sie bereits einen fertigen Entwurf, so ist unter anderem die Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Kosten ausschlaggebend. Gerne schaue ich Ihre schon vorhandenen Unterlagen durch!

      Wie finde ich einen Architekten für die Einreichplanung?

      Gerne erstelle ich für Sie Ihre Einreichpläne!

      Egal, ob Sie ein Rundum-Sorglos-Paket wünschen oder sich in die Arbeit auch selbst einbringen wollen. Ob Sie vorab eine Machbarkeitsstudie und einen Entwurf benötigen oder nur kurzfristig Ihre Einreichpläne brauchen. Der beauftragte Umfang der Leistungen richtet sich ganz nach Ihren Wünschen. Nach unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

      Ich kümmere mich nicht nur um die zeitgerechte Erstellung Ihrer Einreichpläne. Ich organisiere auf Wunsch auch zeitgerecht alle weiteren notwendigen Unterlagen für Ihre Einreichung. Dazu zählt neben der Einreichstatik auch die Beauftragung eines Bauphysikers. Und – sollte das in der Entwurfsphase noch nicht geschehen sein – ist spätestens jetzt der Zeitpunkt, einen Geometer zu beauftragen. Das ist notwendig, um eine lage- und höhenrichtige Darstellung im Einreichplan zu gewährleisten.

       

        Fragen Sie jetzt nach einem unverbindlichen Angebot – gemeinsam finden wir eine Lösung, egal wie groß oder klein, wie einfach oder komplex Ihr Bauvorhaben auch sein mag.

        Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Bauverfahren beschleunigen können, lesen Sie über die verschiedenen Möglichkeiten in meinen Artikel über die verschiedenen Baubewilligungsverfahren in Wien.

        Sie planen nur kleine bauliche Änderungen? Lesen Sie hier alles Wissenswerte über die Bauanzeige in Wien.

         

        Text: Eva Wolleitner
        Bilder: pixabay.com